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Todesstrafe in Deutschland?

Andrea Bentschneider - 01. Dezember 2015 - Allgemein, Wissen

Sollten Sie vorhaben ein Kapitalverbrechen zu begehen: Verüben Sie es nicht in Wiesbaden, Frankfurt oder Kassel. Selbstverständlich gehen wir nicht davon aus, dass Sie kriminelle Energie freisetzen möchten, aber wichtig zu wissen wäre schon, dass in Hessen noch die Todesstrafe gilt. Zumindest seit die Landesverfassung am 01. Dezember 1946 verabschiedet wurde, ist in Art. 21 Abs. 1 HV festgehalten, dass für besonders schwere Verbrechen die Todesstrafe verhängt werden kann. Hessen ist dadurch nicht nur das erste Land, das seine Landesverfassung nach dem 2. Weltkrieg auf den Weg gebracht hat, sondern auch das letzte, das diesen Teil noch nicht gestrichen hat. Auch hier bewahrheitet sich wieder, dass die Letzten die Ersten sein werden.

Glücklicherweise ist dieses Kuriosum aus heutiger Sicht hinfällig, denn das deutsche Grundgesetz erlaubt dies generell nicht mehr. Allerdings zeigt dieser Umstand sehr deutlich, dass bestimmte Entwicklungen, die sich in Politik oder Recht niederschlagen, zeitgebunden sind und ein Produkt der zu der Zeit herrschenden Umstände sind. Was damals Sinn ergab, ist für uns heute merkwürdig.

Das lässt sich wunderschön verdeutlichen, wenn man über den Tellerrand des deutschen Systems hinausschaut in andere Länder. So ist es beispielsweise in Großbritannien seit 1313 Mitgliedern des Parlaments verboten in Rüstung im Parlament zu erscheinen. Und ein weiteres Überbleibsel macht es – außer sonntags – sehr legal einen Schotten mit Pfeil und Bogen zu erschießen. Das ist natürlich nicht zu empfehlen, da nach heutigem Recht kein Richter auf die Idee kommen würde dies als Entschuldigung anzuerkennen und die meisten Schotten sind furchtbar nett. Nichtsdestotrotz ist es immer wieder spannend, wie Geschichte seine Schatten wirft!

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