Beyond History Blog

Keine Heirat ohne Impfung!

Heike Leiacker - 17. Juni 2017 - Allgemein, Historische Dokumente, Wissen

Was hat ein „Vaccinationsschein“ mit einer Hochzeit zu tun (und was ist das überhaupt genau)? Oder steht im Kirchenbuch vielleicht doch etwas anderes?

Welcher Ahnenforscher kennt das nicht? Endlich hat man ein Dokument zur gesuchten Person gefunden, aber man kann nicht alles lesen, was da steht. Selbst nachdem man die Worte entziffert hat, oder entziffert zu haben meint, weiß man nicht immer, was man damit anfangen soll. Oft wird Hintergrundwissen benötigt, um zu verstehen, worum es geht. So auch in diesem Fall. In einem Kirchenbuch der Gemeinde Münsterdorf (Schleswig-Holstein), das im Kirchenkreisarchiv in Wrist einzusehen ist, findet sich folgender Ausschnitt:

 

Folgendes ist hier zu lesen:

Scheine:

  1. Vaccinationsscheine.
  2. Aegtebrief des Bräutigames dd [Anm.: Abkürzung für lat. de dato – ab dem angegebenen Datum] Glückstadt, 20 Mai 1870.
  3. Proclamationsschein dd Itzehoe 11 Juni 1870.
  4. Militärschein – zurückgegeben.

Es geht hier also offensichtlich um Scheine, die für die Eheschließung vorgelegt wurden. Aber worum geht es genau?

 

„Vaccination“ als Heiratsvoraussetzung in Schleswig-Holstein

Fangen wir mit dem eingangs genannten „Vaccinationsschein“ (auch abgekürzt, beispielsweise Vacc. Schein) an. Nun kann man sich schon einiges denken: Vaccination = Impfung, also geht es hier wohl darum, dass die Person geimpft wurde. Mit der Zusatzinformation, dass dieses Dokument manchmal auch als „Blatternschein“ bezeichnet wird, wird wieder einiges klarer. Es geht also nicht um eine Auflistung mehrerer Impfungen, sondern um eine ganz bestimmte. Und zwar um die Impfung gegen Blattern, heute eher als Pocken bekannt. Aber warum spielte das bei einer Hochzeit überhaupt eine Rolle?

Hierzu ein kleiner Exkurs zu der Krankheit selbst: Die Pocken oder Blattern brachen besonders im 18. Jahrhundert immer wieder aus und waren dabei durch die Häufigkeit der Epidemien in dieser Zeit verheerender als die Pest. Und das obwohl die Sterblichkeitsrate bei Erkrankung geringer war. Oft kam es aber bei Überlebenden zu lebenslangen Schädigungen, nicht nur des Äußeren (Pockennarben), sondern häufig auch in Form von Organschäden, Blindheit oder Taubheit. Wer einmal an den Pocken erkrankt war, steckte sich in der Regel kein weiteres Mal an. Entsprechend wurde früh versucht, Personen durch Menschenpocken zu immunisieren. Dieses Verfahren war jedoch recht gefährlich, da es zu schweren Pockeninfektionen kommen konnte. 1796 infizierte der britische Arzt Edward Jenner erstmals einen Jungen mit Kuhpocken, die beim Menschen viel milder verlaufen. Auch hier stellte sich eine Immunisierung gegen Menschenpocken ein. Er nannte dieses Verfahren „Vaccination“ (lat. vacca – Kuh). Heute wird das Wort im englischsprachigen Raum für Impfungen aller Art benutzt. Im Deutschen hat sich das Fremdwort Vakzination erhalten. Tatsächlich war die Pockenimpfung die erste Impfung gegen eine Krankheit überhaupt.

Anfang des 19. Jahrhunderts verbreitete sich das Verfahren. Manche Geistliche halfen dabei, indem sie Impftermine verkündeten und teilweise sogar selbst Impfungen vornahmen. Nach und nach führten mehrere Länder Impfgesetze ein. Darunter war 1810 auch Dänemark (zu dem Schleswig-Holstein damals fast vollständig gehörte). Einen offiziellen Impfzwang gab es hier nicht. Die Geistlichen spielten jedoch in ihrer Funktion als Begleiter von wichtigen Ereignissen wie Taufe, Konfirmation und Hochzeit eine wichtige Rolle, die Impfungen durchzusetzen. Ab 1810 durfte kein Paar getraut werden, dass keine Impfung oder eine vorangehende Erkrankung nachweisen konnte. Hierzu wurde in der Regel ein Vaccinationsschein vorgelegt, auf dem attestiert wurde, dass eine Impfung vorgenommen wurde. Unter Strafe stand das nicht-geimpft-Sein aber nicht, eine solche wurde erst 1871 eingeführt. In Deutschland wurde eine verpflichtende Erst- und Zweitimpfung 1874 eingeführt. 1980 wurden die Pocken weltweit für ausgerottet erklärt.

 

Aegtebrief und Proklamationsschein

In dem Kirchenbuchauszug oben finden sich aber noch weitere interessante Begriffe, die einer kurzen Erklärung bedürfen:

Ein Schleswig-Holsteinisches Spezifikum dürfte der „Aegtebrief“ sein, zumindest was die Benennung dieser Bescheinigung innerhalb Deutschlands anbelangt. Das Wort „aegten“ bedeutet im Dänischen „heiraten“, es geht hier also übersetzt um einen Heirats- oder Ehebrief. Wenn die Eheschließung außerhalb der eigenen Gemeinde durchgeführt wurde, waren die Grundvoraussetzungen für eine Trauung zu prüfen. Es musste daher ein schriftliches Zeugnis, ausgestellt von der Heimatgemeinde, vorgelegt werden, das besagte, dass man getauft, konfirmiert und ledig war (auch testimonium integritatis).

Ein „Proclamationsschein“ oder „Proklamationsschein“ war ebenfalls dann notwendig, wenn eine Person außerhalb ihrer eigenen Gemeinde heiraten wollte. Früher musste die Ehe vor der Trauung drei Mal proklamiert, also öffentlich, im Rahmen der Gottesdienste verkündet werden. Hierbei handelte es sich um eine Maßnahme, um sicherzustellen, dass niemand etwas gegen die Ehe einzuwenden hatte und keine Hindernisse vorlagen. Sollte die Hochzeit in einer anderen Gemeinde durchgeführt werden, war es notwendig, sich die Durchführung in der Heimatgemeinde bestätigen zu lassen. Dieser Proklamationsschein war dann vor der Trauung vorzulegen. Die weltliche Entsprechung war übrigens bis 1998 das Aufgebot, d.h. der öffentliche Aushang der Ankündigung einer Eheschließung.

 

Hier handelt es sich natürlich nur um Beispiele. Je nach Person und Region können auch andere Bescheinigungen genannt werden. Ist Ihnen bei Ihren Recherchen schon einmal etwas Ähnliches begegnet?

Neuer Kommentar

4 Kommentare

Beyond History

06. April 2018

Vielen Dank für das positive Feedback, wir freuen uns sehr, wenn wir helfen konnten! :-)


Karin

24. März 2018

Danke

Herzlichen Dank für die tollen Ausführungen zur Vaccination - hat einiges für uns erhellt.


Karin

24. März 2018

Danke

Herzlichen Dank für die tollen Ausführungen zur Vaccination - hat einiges für uns erhellt.


Karin

24. März 2018

Danke

Herzlichen Dank für die tollen Ausführungen zur Vaccination - hat einiges für uns erhellt.


Benachrichtigung bei neuen Blog-Artikeln